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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2003 - 1 C 11713/02   

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https://dejure.org/2003,32173
OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2003 - 1 C 11713/02 (https://dejure.org/2003,32173)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.06.2003 - 1 C 11713/02 (https://dejure.org/2003,32173)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 1 C 11713/02 (https://dejure.org/2003,32173)
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    Abwägungsgebot beim Erstellen eines Bebauungsplans

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2003 - 1 C 11713/02
    Es ist außerdem verletzt, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn die Bedeutung der betroffenen und privaten Belange verkannt bzw. wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. dazu die grundlegenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 - BVerwGE 34, 304 - und vom 5. Juli 1974 - BVerwGE 45, 309 -).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2003 - 1 C 11713/02
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Januar 2003 (BVerwG 4 CN 14.01) ausdrücklich hervorgehoben hat, ist nämlich die Tatbestandswirkung einer derartigen Genehmigungs- oder Abweichungszulassung zu beachten.
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2003 - 1 C 11713/02
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung zu einer Planung, die bei ihrer Verwirklichung zur Existenzgefährdung hiervon betroffener Landwirte führt, sofern entsprechend gewichtige Belange für die Planung sprechen, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenso wenig zu beanstanden ist, wie eine in die Abwägung eingestellte Konfliktbewältigung durch ein nachfolgendes Entschädigungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 1997, NuR 1998, 251 ff. und vom 5. November 1997, NuR 1998, 604).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - 1 C 11712/02

    Im IKEA-Streit vor dem OVG siegt die Stadt Koblenz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2003 - 1 C 11713/02
    Dabei ist zunächst anzumerken, dass das vorliegende Verfahren entscheidungsreif ist ungeachtet der Tatsache, dass der Senat in dem weiteren von den Antagstellern angestrengten Normenkontrollverfahren bezüglich der Satzung über die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs für dieses Gebiet noch weiteren Klärungsbedarf sieht, wie aus dem in jenem Verfahren am heutigen Tage verkündeten Beschluss ( - 1 C 11712/02.OVG - ) ersichtlich ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 A 10388/08

    Zulassung einer Zielabweichung von Bestimmungen des Landesentwicklungsprogramms

    Darüber hinaus greift jedoch die sogenannte Tatbestandswirkung der Entscheidung, was schon aus Art. 20 Abs. 3 GG und § 43 VwVfG folgt, wonach ein (rechtswirksamer) Verwaltungsakt grundsätzlich von allen Staatsorganen zu beachten und ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zu legen ist (BVerwG, Urteil vom 25.06.2007, BauR 2007, 1712 und Urteil vom 30.01.2003, NVwZ 2003, 742; OVG RP, Urteil vom 26.06.2003, 1 C 11713/02 -IKEA-; vgl. zur Rechtsprechung des BGH: Wilhelms, Zur Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten, NJ 2005, 337).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06

    Zielabweichungsverfahren bei Abweichung von den Zielen der Raumordnung

    Die begehrte Abweichungszulassung stellt gegenüber der Klägerin nach zutreffender Auffassung der Vorinstanz einen Verwaltungsakt dar (s. HessVGH, NVwZ-RR 2005, 683, 684; s. auch OVG RhPf, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 C 11713/02.OVG -, S. 9 UA, wo der Zulassung einer Zielabweichung als Verwaltungsakt Tatbestandswirkung zugebilligt wird; Schmitz in Bielenberg/Runkel/Spannowsky: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, § 11 ROG Rn 114).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - 1 C 11712/02

    Im IKEA-Streit vor dem OVG siegt die Stadt Koblenz

    Dem folgt der Senat jedoch nicht, wie er bereits in dem Urteil vom 26. Juni 2003 (1 C 11713/02.OVG) bezüglich eines Normenkontrollantrages gegen den Bebauungsplan Nr. 229 "Dienstleistungszentrum, Gewerbe- und Technologiepark B .../ B.........." der Antragsgegnerin ausgeführt hat.
  • VG Neustadt, 07.11.2003 - 4 L 1925/03

    Globus-Markt in Grünstadt kann weiter gebaut werden

    Angesichts der beiden Zielabweichungsentscheidungen des Ministeriums vom 8. November 2000 und 21. Juni 2001, an deren Rechtmäßigkeit das Gericht im Eilrechtsschutzverfahren zu zweifeln ebenfalls keinen Anlass sieht, ergibt sich des Weiteren, dass die Auswirkungen der durch die Bauleitplanung zugelassenen Einzelhandelsnutzung auf die benachbarten Gemeinden untersucht worden sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 C 11713/02.OVG - ).
  • VG Koblenz, 18.01.2005 - 7 K 2096/04

    Drittschutz von Landesentwicklungsprogrammen?

    Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der angefochtenen Entscheidung um einen mit der Anfechtungsklage anzugreifenden Verwaltungsakt handelt (so der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juni 2003, 1 C 11713/02, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003, 4 CN 14/01) oder ob gegen die Maßnahme mangels Verwaltungsaktsqualität (so wohl der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08. Januar 1999, 8 B 12650/98.OVG) allenfalls die allgemeine Leistungsklage statthaft ist.
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